Allgemeine Geschäftsbedingungen der HumanTech Spine GmbH

 

I. Allgemeines - Geltungsbereich
1. Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers werden nicht Vertragsbestandteil. es sei denn, wir stimmen ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zu. Unsere Geschäftsbedingungen gelten insbesondere auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen.
2. Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Besteller zwecks Ausführung des Vertrages getroffen werden, sind im Vertrag schriftlich niedergelegt. Abweichungen, Nebenabreden und mündliche Vereinbarungen sowie Vereinbarungen mit Reisenden, Vertretern und Beauftragten bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch uns.
3. Unsere Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts im Sinn von § 310 Abs. 1 BGB.
4. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Besteller in der jeweils gültigen Fassung.
II. Vertragsabschluss - Unterlagen
1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
2. Der Vertrag kommt erst durch unsere Auftragsbestätigung, spätestens jedoch mit Ausführung unserer vertraglich geschuldeten Leistung zustande. Unser Lieferschein gilt gleichzeitig als Auftragsbestätigung.
3. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung nicht zugänglich gemacht werden. Dritten gegenüber sind sie geheim zu halten.
III. Preise - Zahlungsbedingungen
1. Unsere Preise verstehen sich - sofern nicht anders vereinbart - "ab Werk" zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer am Tag der Rechnungsstellung. Der Rechnungsbetrag netto (ohne Abzug) ist innerhalb von 20 Tagen nach Rechnungserhalt zu zahlen. Bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungserhalt gewähren wir 3% Skonto vom Rechnungsbetrag. Ein Skontoabzug von neuen Rechnungen ist unzulässig, soweit ältere fällige Rechnungen noch unbeglichen sind. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug,
so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4 % über dem Basiszinssatz p.a. zu fordern. Falls wir in der Lage sind, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen. Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
IV. Lieferzeit
1. Liefertermine sind - sofern nicht anders vereinbart - unverbindlich.
2. Die Lieferfrist beginnt mit dem Auftragsbestätigungsdatum, jedoch nicht vor Klärung aller für die Durchführung der Bestellung erforderlicher Fragen. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Ware das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist.
3. Im Falle höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer und von uns nicht zu vertretender Umstände - z. B. Arbeitskampfmaßnahmen, Betriebsstörungen, Störungen der Energieversorgung und der Belieferung mit Rohstoffen und Materialien, Transportstörungen, behördliche Maßnahmen - verlängern sich Lieferfristen in angemessenem Umfang, wenn wir an der rechtzeitigen Erfüllung unserer Verpflichtung verhindert sind. Wird durch die genannten Umstände die Lieferung unmöglich oder unzumutbar, werden wir von der Lieferverpflichtung frei. Sofern die Lieferverzögerung länger als vier Wochen dauert, ist der Besteller berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils, vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder werden wir von der Lieferverpflichtung aus den oben genannten Umständen frei, so kann der Besteller hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände können wir uns nur berufen, wenn wir den Besteller unverzüglich benachrichtigt haben.
4. Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt vorbehalten.
V. Gefahrenübergang - Verpackungskosten
1. Sofern nicht anders vereinbart, ist Lieferung "ab Werk" vereinbart.
2. Wir übernehmen auf unsere Kosten die Verpackung. Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsverordnung werden nicht zurückgenommen; ausgenommen sind Paletten.
3. Sofern der Besteller es wünscht, werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung eindecken; die insoweit anfallenden Kosten trägt der Besteller.
VI. Rechte wegen Mängeln - Rücknahme
1. Auf öffentliche Äußerungen durch uns oder - soweit wir nicht Hersteller sind - den Hersteller oder dessen Gehilfen kann sich der Besteller nicht berufen, wenn und soweit er nicht nachweisen kann, dass die Aussagen seine Kaufentscheidung beeinflusst haben, wenn wir die Äußerung nicht kannten und nicht kennen mussten oder die Aussage im Zeitpunkt der Kaufentscheidung bereits berichtigt war.
2. Offensichtliche Mängel sind uns innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich anzuzeigen. Unterlässt der Besteller die rechtzeitige Anzeige, gilt dies als vorbehaltlose Genehmigung der Ware. Im kaufmännischen Verkehr hat der Besteller die Ware unverzüglich, spätestens innerhalb von drei Tagen nach Empfang zu untersuchen und uns etwaige Beanstandungen unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Unterlässt der Besteller die Anzeige, so gilt dies als vorbehaltlose Genehmigung. Die Gewährleistung für verdeckte Mängel, die trotz sorgfältiger Untersuchung innerhalb der Frist von drei Tagen nicht zu erkennen waren, ist ausgeschlossen, wenn der Besteller diese nicht unverzüglich nach Entdeckung schriftlich rügt.
3. Bei begründeter, rechtzeitig und ordnungsgemäß erhobener Rüge, sind wir unter Ausschluss aller anderen Ansprüche des Bestellers zunächst nach unserer Wahl zur Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache (Nacherfüllung) berechtigt. Im Fall der Mangelbeseitigung sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder die Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen. Schadens - und Aufwendungsersatzansprüche wegen eines Mangels bleiben hiervon unberührt, soweit sie nicht nach Ziffer VII. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschränkt oder ausgeschlossen sind.
4. Die Übernahme einer Garantie setzt eine entsprechende ausdrückliche Vereinbarung voraus. Genaue Beschreibungen des Kaufgegenstandes und seines Verwendungszweckes stellen allein noch keine Garantie dar.
5. Alle Ansprüche wegen eines Mangels verjähren innerhalb von einem Jahr ab Ablieferung der Sache. Die Haftung für Vorsatz bleibt unberührt.
6. Die Rechte des Bestellers aus §§ 478, 479 BGB bleiben unberührt.
7. Waren aus ordnungsgemäß vorgenommenen Lieferungen werden nur nach unserer Zustimmung binnen 90Tagen ab Rechnungsdatum zurückgenommen. Rückgaben werden auf der Grundlage des Rechnungspreises mit einem Abschlag gutgeschrieben.
VII. Haftung
1. Schadenersatz statt der Leistung gemäß § 281 BGB oder Aufwendungsersatz gemäß § 284 BGB kann der Besteller erst geltend machen, nachdem er uns zuvor eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung mit der Erklärung gesetzt hat, dass er nach Ablauf der Frist die Leistung bzw. Nacherfüllung ablehne und die Leistung bzw. Nacherfüllung innerhalb der gesetzten Frist nicht erfolgt ist; § 281 Abs. 2 BGB bleibt unberührt.
2. Die gesetzliche Haftung für Schäden wegen einer garantierten Beschaffenheit der Leistungen, wird vorbehaltlich der vorstehenden Ziffer VII 1 durch diesen Vertrag nicht eingeschränkt. Im Übrigen haften wir ausschließlich nach Maßgabe der nachstehenden Ziffern VII 3 bis VII 7.
3. Wir haften vorbehaltlich der nachstehenden Ziffer VII 4 unbeschränkt nur in folgenden Fällen:
a) für Vorsatz unserer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen;
b) für grobe Fahrlässigkeit unserer gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten;
c) für schuldhafte Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten, die zu einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit führen.
Für das Verschulden sonstiger Erfüllungsgehilfen haften wir in den vorgenannten Fällen gemäß III b) und c) nur in Höhe des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens.
4. Für leichte Fahrlässigkeit unserer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen haften wir nur gemäß vorstehender Ziffer VII 3 oder wenn eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Bei Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung auf die Höhe des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens begrenzt.
5. Die Haftungsausschlüsse bzw. Haftungsbeschränkungen gemäß vorstehender Ziffern VII 2 bis VII 4 gelten auch für die außervertragliche Haftung und auch zugunsten unserer Mitarbeiter, Subunternehmer, Vertreter und sonstigen Erfüllungsgehilfen.
6. Für Aufwendungsersatzansprüche gelten die vorgenannten Haftungsbeschränkungen entsprechend.
7. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.
VIII. Eigentumsvorbehaltssicherung
1. Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Vertragsverhältnis zwischen uns und dem Besteller.
2. Der Besteller ist verpflichtet, die Kaufsache bis zur Eigentumsübertragung pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern und den Abschluss derartiger Versicherungen nachzuweisen. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Besteller diese auf eigene Kosten durchführen.
3. Bei Pfändung oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.
4. Der Besteller ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich MWSt.) unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Besteller auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, so können wir verlangen, dass der Besteller uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
5. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers Insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
6. Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgen für uns als Hersteller im Sinne von § 950 BGB, ohne uns jedoch zu verpflichten. Die verarbeitete Ware gilt als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, untrennbar verbunden oder vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verwendeten Waren zur Zeit der Verarbeitung oder Vermengung/Vermischung. Werden unsere Waren mit anderen beweglichen Gegenständen zu einer einheitlichen Sache verbunden, untrennbar vermengt oder vermischt und ist diese Sache als Hauptsache anzusehen, so überträgt uns der Besteller anteilig Miteigentum, soweit die Hauptsache ihm gehört.
7. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt. In der Pfändung der Kaufsache durch uns liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Bestellers - abzüglich angemessener Verwertungskosten - anzurechnen.
IX. Wiederaufbereitung oder Mehreinfacheinsatz von Einmalprodukten
1. Die als Einmalprodukte gekennzeichneten Produkte von uns eignen sich nicht für die Wiederaufbereitung und den Mehrfacheinsatz in der Klinik. Wir haften daher nicht für solche Mängel, die aufgrund der Wiederaufbereitung und/oder des Mehrfacheinsatzes unserer Einmalprodukte entstehen. Dies gilt insbesondere für etwaige Funktionsbeeinträchtigungen der Einmalprodukte durch die Wiederaufbereitung und den Mehrfacheinsatz.
2. Hat der Besteller als Einmalprodukte gekennzeichnete Produkte selbst oder durch Dritte wiederaufbereitet - insbesondere resterilisiert - und/oder hat der Besteller Einmalprodukte mehrfach in der Klinik eingesetzt und machen Dritte Ansprüche gegen uns, insbesondere Produkthaftungsansprüche, geltend, die ihre Ursache darin haben,
dass das Einmalprodukt durch den Besteller wieder aufbereitet und/oder mehrfach benutzt wurde, so stellt der Besteller uns auf erstes schriftliches Anfordern von diesen möglichen Ansprüchen Dritter, insbesondere möglichen Produkthaftungsansprüchen frei und erstattet uns die Kosten der Rechtsverteidigung. Die Haftung von uns nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
X Sonstiges
1. Auskünfte über Verarbeitungs- und Anwendungsmöglichkeiten unserer Produkte, technische Beratungen und sonstige Angaben erfolgen nach bestem Wissen, jedoch unverbindlich unter Ausschluss jeglicher Haftung.
2. Im Falle einer Änderung der von uns bezogenen Produkte, insbesondere in Bezug auf ihre Kennzeichnung und/oder ihre Steril- und Lagerverpackung durch den Besteller oder sonstige Dritte, übernehmen wir keine Haftung.
3. Der Besteller ist dafür verantwortlich, dass die Lagerräumlichkeiten für unsere Produkte sauber sind und die Lagertemperaturen, soweit keine besonderen Lagerbedingungen vorgegeben sind, nicht dauerhaft unter 10 grd. C bzw. über 30 grd. C liegen und die relative Luftfeuchtigkeit nicht 90 % überschreitet.
4. Der Besteller hat die Rückverfolgbarkeit der Produkte sicherzustellen und deshalb ein System einzurichten und aufrechtzuerhalten, das aufgrund von Aufzeichnungen des Bestellers in Bezug auf Code-Nr., Menge, Lieferdatum und Chargen-Nr. eine unverzügliche Feststellung der Empfänger eines Produktes gewährleistet, um Rückrufe von Produkten nach unserer Anweisung oder der zuständigen Behörden durchführen zu können.
5. Der Besteller verpflichtet sich indikationsfremde Anwendungen zu unterlassen.
XI. Gerichtsstand - Erfüllungsort - Datenschutz
1. Sofern der Besteller Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand; wir sind jedoch berechtigt, den Besteller auch an seinem Wohn- bzw. Geschäftssitzgericht zu verklagen.
2. Soweit nicht anders vereinbart, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.
3. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Besteller gilt ausschließlich das zwischen Inländern anwendbare Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN-Kaufrechts (CISG) wird ausgeschlossen.
4. Persönliche Daten des Bestellers werden von uns und/oder mit uns verbundenen Unternehmen insoweit gespeichert, als dies für die Abwicklung der Geschäftsbeziehungen erforderlich ist.

Stand Juni 2019